Was verbirgt sich eigentlich hinter der NVE / SSCC ? Für Sie haben wir einige der häufig gestellten Fragen zur mit den entsprechenden Antworten zusammengestellt.
1. Ist SSCC (Serial Shipping Container Code) eine zusätzliche Symbologie zu UCC/EAN-128?
Antwort: Nein. Der SSCC (in Deutschland auch NVE, Nummer der Versandeinheit genannt) steht für den AI 00 (N/18) und ist somit «nur» ein Application Identifier, der auch in der UCC/EAN-128 Symbologie verschlüsselt zur Identifikation von logistischen Einheiten verwendet wird.
2. Wie setzt sich der SSCC zusammen?
Antwort: Der SSCC ist als 18-stellige Nummer aufgebaut, z.B. 3 761234567 1234567 4 Die 1. Stelle bezeichnet die Erweiterungsziffer (im Beispiel: 3). Ursprünglich war diese Ziffer als Packungsindikator gedacht, seit Januar 2000 ist sie frei als Erweiterung der Nummernkapazität für den SSCC verwendbar. Bei Nichtverwendung wird empfohlen, die Ziffer 3 zu setzen, was dem Packungsindikator «Verpackung nicht definiert» entspricht. Die 2. bis 10. Stelle (im Beispiel 761234567) ist das Global Company Prefix, während die 11. bis 17. Stelle (im Beispiel 1234567) die Nummernkapazität zur individuellen oder fortlaufenden Bezeichnung von logistischen Einheiten bezeichnet (SSCC). Die 18. Stelle (im Beispiel 4) ist die Prüfziffer (gleicher Algorithmus wie für Berechnung der GTIN (Global Trade Item Number)
3. Kann man anhand des im SSCC enthaltenen Global Company Prefix (GCP) den Versender einer logistischen Einheit ermitteln?
Antwort: Nein. Jedes Glied innerhalb der logistischen Kette ist berechtigt, Versandeinheiten vor der Weitergabe mit einem eigenen SSCC zu versehen, sofern dies auf der Vorstufe noch nicht geschehen ist. Existiert dagegen bereits eine Nummer der Versandeinheit (SSCC) für ein Packstück, muss sie auf der gesamten nachfolgenden logistischen Strecke übernommen werden. Daraus folgt, dass der im SSCC enthaltene Global Company Prefix nur im Idealfall der GCP des Versenders entspricht. Im Falle der Konsolidierung von Versandeinheiten während des Transports trifft diese Annahme ebenfalls nicht zu.
4. Was ist zu tun, wenn das Nummernkontingent von 7, resp. 9 Stellen plus Erweiterungsziffer für den SSCC ausgeschöpft ist?
Antwort: Zunächst ist zu prüfen, ob die bereits vergebenen SSCC’s (Serial Shipping Container Code) in der Zwischenzeit eventuell schon «ausgelaufen» sind, d.h. nicht mehr physisch auf den Versandeinheiten oder systemtechnisch in den Datenbanken von Bedeutung sind. Ist dies der Fall, können die Nummern wieder verwendet werden. In den (sehr seltenen) Fällen, in denen es trotzdem zu einem Kapazitätsengpass kommt, kann bei EAN ein weiterer Global Company Prefix (GCP, Systemteilnehmernummer) zur Kapazitätserweiterung beantragt werden.
5. Die in meinem Anwendungsprogramm erzeugte Packstücknummer entspricht nicht dem Format des SSCC Wie kann ich beide Systeme miteinander in Einklang bringen?
Antwort: Sofern es sich bei der internen Packstücknummer um eine rein numerische Ziffernfolge mit höchstens 8, resp. 10 Zeichen handelt, kann diese in den SSCC (Reserveziffer plus fortlaufende Nummerierung) integriert werden. (Selbstverständlich ist diese «interne» Nummer völlig ohne Bedeutung für externe Geschäftspartner.) Zur Generierung der endgültigen SSCC wäre dann die 9, resp. 7-stellige GCP einzufügen und die Prüfziffer entsprechend der kompletten 17 Stellen zu ermitteln. Andernfalls muss ein von der internen Packstücknummer unabhängiger SSCC gebildet werden, der über eine Referenzdatei mit der jeweiligen internen Nummer verknüpft wird (analog dem Prinzip der Parallelverschlüsselung von Artikelnummern).
Dieser Text wurde uns von der CCG zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen über die CCG finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.ccg.de