Nachdem ab 1. Januar 2005 alle Lebens- und Futtermittel rückverfolgbar sein müssen, gilt diese Anforderung künftig auch für alle Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Dies verlangt die kürzlich in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates.
21. Februar 2005
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