Für einen Zeitraum von 3 Jahren können ab Oktober 2004 NVE-Nummernblöcke zur Kennzeichnung logistischer Einheiten bei der CCG beantragt werden.
Dieses kostenpflichtige Einstiegsangebot gilt insbesondere den Unternehmen, die den Einsatz der EAN-Identifikations- und Kommunikationslösungen – bis auf die Verwendung von NVEs – in den nächsten Jahren für sich noch nicht erkennen können und bei denen möglicherweise noch Zurückhaltung hinsichtlich der Verpflichtung zur vollen Systemteilnahme existiert. Sie können so Erfahrungen sammeln und nach Ablauf dieses Zeitraums entscheiden, ob sie durch ihre Teilnahme am ILN-System (ILN = Internationale Lokationsnummer) den vollen Leistungsumfang der EAN-Identifikations- und -Kommunikationsverfahren erhalten möchten.
In der Zwischenzeit bleiben Inhabern von NVE-Blöcken jedoch wesentliche Funktionalitäten wie die Vermeidung von Nummernüberschneidungen und Kollisionen im unternehmensübergreifenden Datenaustausch bei Kunden-/Lieferanten- und Artikelnummern oder die Qualifizierung als leistungsstarker Partner durch Beherrschung der ECR-Anforderungen verschlossen. Ebenfalls nicht gestattet ist es ihnen, die Basisnummern der NVEs, die ihnen zugewiesen wurden, für andere Zwecke – beispielsweise die Generierung von EAN-Artikelnummern – zu verwenden.
Wenn auch bei rein logistischen Applikationen nutzbar, stößt dieses Angebot also schnell an seine Grenzen. Einem Vergleich mit dem vollen Leistungsumfang einer ILN-Mitgliedschaft kann und soll es auch nicht standhalten. Als ergänzende Möglichkeit der Systemteilnahme wird es dennoch für das ein oder andere Unternehmen genau der richtige Einstieg in die Welt der EAN-Standards sein.
Dieser Text wurde uns von der CCG zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen über die CCG finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.ccg.de