Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Was Unternehmen bei der Produktkennzeichnung beachten sollten

Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Was Unternehmen bei der Produktkennzeichnung beachten sollten

Greenwashing 2026: Seit dem 27. September gelten neue EU-Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen. Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EU 2024/825) soll Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen schützen.

Für Hersteller, Produzenten und Unternehmen mit eigener Produktkennzeichnung bedeutet das: Bestehende Etiketten, Verpackungen und Produktinformationen sollten überprüft werden.

Was ändert sich durch die neue Richtlinie?

Die EU schränkt insbesondere pauschale oder irreführende Umweltaussagen ein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Allgemeine Umweltversprechen: Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind ohne entsprechende Grundlage nicht mehr ohne Weiteres zulässig.
  • Nachhaltigkeitssiegel: Die Verwendung unterliegt strengeren Anforderungen. Siegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt worden sein.
  • Klimaneutralität: Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, werden untersagt.
  • Produktinformationen: Aussagen über Umwelteigenschaften, Haltbarkeit und Reparierbarkeit müssen den neuen Anforderungen entsprechen.

Was bedeutet das für Ihre Etiketten?

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre bisherigen Etiketten und Verpackungen Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel enthalten, die angepasst werden müssen.

Gerade bei zahlreichen Produkten, unterschiedlichen Etikettenlayouts oder mehreren Produktionsstandorten kann die Aktualisierung aufwendig werden.

JR Drucksysteme unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung

Wir unterstützen Unternehmen dabei, notwendige Änderungen in ihren bestehenden Kennzeichnungs- und Etikettierprozessen umzusetzen.

Ob Anpassungen bestehender Etikettenlayouts, zentrale Verwaltung mit NiceLabel / Loftware oder die Integration in bestehende ERP-Systeme: Wir helfen Ihnen, Ihre Produktkennzeichnung technisch effizient und einheitlich zu gestalten.

Sie müssen Ihre Etiketten aufgrund der neuen EU-Vorgaben anpassen?

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir, wie sich die erforderlichen Änderungen in Ihrer bestehenden Etikettierlösung umsetzen lassen.

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Weitere Informationen: Richtlinie (EU) 2024/825. Die rechtliche Bewertung der Kennzeichnungsinhalte obliegt dem jeweiligen Unternehmen.

Adrian Schumann

Ihr Ansprechpartner: Adrian Schumann

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