Etiketten mit Blindenschrift

Neue EU-Biozid-Verordnung für die Kennzeichnung chemischer Produkte

Die EU-Biozid-Richtlinie schreibt vor, dass alle Produkte, die Biozide enthalten, zusätzlich durch Blindenschrift entsprechend deklariert werden müssen. Biozide sind Stoffe oder Zubereitungen, die bestimmungsgemäß die Eigenschaft haben, Lebewesen abzutöten oder zumindest in ihrer Lebensfunktion einzuschränken. Sie werden u.a. in Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Prozesskonservierungsmittel und Insektiziden eingesetzt.

Der blinde Franzose Louis Braille entwickelte die Blindenschrift im Jahr 1825. Diese Schrift ist ein Code, der es blinden Menschen ermöglicht zu lesen und zu schreiben. Der Code übersetzt Buchstaben in eine Punkteschrift. Die Braille-Schrift arbeitet mit Punktemustern, die von hinten in das Papier gepresst werden, so dass sie als Erhöhung mit den Fingerspitzen abgegriffen werden können. Sechs bzw. acht Punkte bilden das Raster für Kombinationen, mit denen Buchstaben dargestellt werden.

Die technischen Anforderungen sind in der DIN 32980 definiert. Ein spezieller Lack wird dabei per Siebdruckverfahren auf das Etikett aufgebracht. Mit diesem klaren Lack können die Punkte, aus denen der Braille-Code besteht, dargestellt werden. Dabei ist sichergestellt, dass das darunter liegende Druckbild weder verdeckt noch das Layout verändert wird.

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