GHS Etiketten – Was ist beim Druck von Gefahrgutetiketten zu beachten

Es ist bekannt, dass es in der Industrie gängige Praxis ist, Kennzeichnungsetiketten in großer Stückzahl vorzubedrucken. Das heißt, dass der Hintergrund des Etiketts zuerst bedruckt wird, bevor er in einem zweiten Schritt mit spezifischen Etikettinformationen überdruckt wird. Wenn dieses Zwei-Schritt-Verfahren dazu führt, dass nur wenige Piktogramme für das Etikett benötigt werden, bleiben eine oder mehrere vorgedruckte Rauten leer oder werden alternativ in einem zweiten Schritt geschwärzt.

Obwohl die CLP-Verordnung die Verwendung leerer oder geschwärzter Rauten nicht ausdrücklich verbietet, wird von den Lieferanten in Artikel 19(1) der Verordnung verlangt, die relevanten Gefahrenpiktogramme auf das Kennzeichnungsetikett zu bringen, um spezifische Informationen über die betreffenden Gefahren zu übermitteln. Außerdem verlangt Artikel 25(3) der CLP-Verordnung, dass alle Informationen, die über die Pflichtelemente des Etiketts hinausgehen, letzteren nicht widersprechen oder diese fraglich erscheinen lassen dürfen.

Aufgrund des gegenwärtigen Fehlens von geeigneten Druckverfahren bei KMU kann es daher nicht immer möglich sein, Gefahrenpiktogramme aufzubringen, die diese Bedingungen erfüllen. Das heißt, dass leere oder geschwärzte Rauten im Licht dieser Bestimmung gesehen werden sollten.

Wenn leere Rauten unvermeidlich sind, wird empfohlen, sie mit einem Überdruck abzudecken der sie komplett schwärzt und damit den Eindruck vermeidet, dass möglicherweise relevante Gefahrensymbole durch einen Druckfehler auf dem Etikett ausgelassen wurden.

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

Quelle: http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/FAQ/C-D/CLP-Einstufung-Kennzeichnung/Einstufung-Kennzeichnung.html

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