Die neue Pflanzengesundheits- verordnung (PHR) tritt zum 14.12.2019 in Kraft – Wie erstelle ich einen Pflanzenpass

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Die neue Pflanzengesundheitsverordnung (PHR) tritt zum 14.12.2019 in Kraft

Zum 14.12.2019 tritt die neue Pflanzengesundheitsordnung in Kraft, die in der EU Verordnung 2016/2031/EU geregelt ist. Die Ziele dieser Verordnungen sind
die Vereinheitlichung der Kontrollverfahren und -anforderungen der Bereiche Lebenmittelsicherheit, Veterinärkontrolle und Pflanzengesundheitskontrolle
verbesserter Schutz der Gemeinschaft vor Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch bessere Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards
stärke Verantwortung der Marktbeteiligten.

Somit müssen ab dem 14. Dezember 2019 alle Topfpflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Samen, etc. sowie bestimmte andere Pflanzen mit einem amtlichen Etikett, dem sogenannten "Pflanzenpass", ausgezeichnet werden. Der Pflanzenpass ist bei der Versendung und Verkauf im B2B-Bereich der Grünen Branche zwingend vorgeschrieben. Beim Verkauf an Endnutzer zur Verwendung für deren Eigenbedarf ist der Pflanzenpass nicht notwendig.

Muster für Pflanzenpässe

Pflanzenpass Pflanzenpass

A: botanischer Name
B: Ländercode und Registriernummer
C: Rückverfolgbarkeitscode (Lieferscheinnummer, Chargennummer)
D: ggf. Ursprungsland

 

Weitere Informationen:

NiceLabel Etikettensoftware

NOVEXX Etikettendrucker

 

Download: kostenfreie Testversion NiceLabel 2019

Der Download enthält folgende Programme:
NiceLabel 2019 DesignerPro
NiceLabel 2019 PowerForms
NiceLabel 2019 Automation Easy
NiceLabel 2019 Print

Joern Janz

Ihr Ansprechpartner: Jörn Janz

Mit unserer Etikettensoftware NiceLabel 2019 erstellen Sie garantiert PHR konforme Pflanzenpässe. Setzen Sie NiceLabel von Anfang an richtig ein. Wenn Sie noch keinen passenden Etikettendrucker haben,  Sprechen Sie mit uns!

Wir helfen Ihnen gerne weiter.