PPWR einfach erklärt: Das müssen Unternehmen über die neue EU-Verpackungsverordnung wissen
PPWR, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten, Mehrwegquoten und neue Fristen: Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt viele Begriffe und Anforderungen mit sich. Im Kern verfolgt sie jedoch ein einfaches Ziel: In der EU sollen weniger Verpackungsabfälle entstehen. Gleichzeitig sollen sich Verpackungen besser wiederverwenden und recyceln lassen. Deshalb erklären wir Schritt für Schritt, was die PPWR konkret für Unternehmen bedeutet und welche Rolle Etiketten und Kennzeichnungssysteme dabei spielen.
Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Auf Deutsch handelt es sich um die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, offiziell die Verordnung (EU) 2025/40.
Vereinfacht gesagt legt die PPWR fest, wie Verpackungen in der Europäischen Union künftig gestaltet, eingesetzt, gekennzeichnet, wiederverwendet und recycelt werden sollen.
Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen europäischen Verpackungsrichtlinie: Die PPWR ist eine EU-Verordnung. Anders als eine Richtlinie gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und erfordert keine vorherige Umsetzung in nationales Recht.
Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden. Das bedeutet allerdings nicht, dass seit diesem Datum sämtliche Detailanforderungen gleichzeitig gelten. Für zahlreiche Vorgaben enthält die PPWR eigene Übergangsfristen und spätere Anwendungstermine.
Warum gibt es die PPWR?
Die Grundidee lässt sich auf vier Punkte reduzieren:
- Verpackungen vermeiden: Unnötige Verpackungen sollen möglichst gar nicht erst entstehen.
- Material reduzieren: Notwendige Verpackungen sollen möglichst wenig Material verbrauchen.
- Wiederverwendung fördern: Wo sinnvoll, sollen Verpackungen mehrfach genutzt werden.
- Recycling verbessern: Verpackungen sollen so gestaltet werden, dass die eingesetzten Materialien möglichst gut zurückgewonnen werden können.
Die PPWR betrachtet deshalb nicht nur die Entsorgung einer Verpackung. <strong>Vielmehr</strong> setzt sie wesentlich früher an – bereits bei Verpackungsdesign, Materialauswahl und Konstruktion.
Für Unternehmen bedeutet das einen Perspektivwechsel: Es reicht langfristig nicht mehr aus, dass eine Verpackung ihren eigentlichen Zweck erfüllt. Sie muss beispielsweise das Produkt schützen, transportierbar sein und Informationen tragen – gleichzeitig gewinnen Materialeffizienz, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit an Bedeutung.
Welche Unternehmen sind von der PPWR betroffen?
Die kurze Antwort lautet: sehr viele.
Die PPWR ist keineswegs nur für Hersteller von Verpackungsmaterial relevant. Sie betrifft wirtschaftliche Akteure entlang der gesamten Verpackungs- und Lieferkette.
Dazu gehören beispielsweise:
- Verpackungshersteller,
- Produkthersteller,
- Importeure,
- Händler und Distributoren,
- Onlinehändler,
- Lebensmittel- und Getränkehersteller,
- Logistik- und Versandunternehmen,
- Industriebetriebe mit Transport- und Umverpackungen.
Darüber hinaus können Unternehmen betroffen sein, die sich selbst gar nicht als Teil der Verpackungsbranche verstehen.Wer beispielsweise Maschinenkomponenten produziert und diese in Kartons, Beuteln, Folien oder auf Paletten an Kunden liefert, verwendet ebenfalls Verpackungen.
Entscheidend ist deshalb zunächst die Frage: Welche Verpackungen verwenden wir eigentlich und welche Rolle haben wir bei diesen Verpackungen?
Was ändert sich durch die PPWR konkret?
Die PPWR besteht aus einer Vielzahl einzelner Anforderungen. Welche davon für ein Unternehmen relevant sind, hängt unter anderem von Verpackungsart, Material, Verwendung und Rolle des Unternehmens ab.
Einige Themen sind jedoch für besonders viele Unternehmen relevant.
1. Verpackungen müssen recyclingfähiger werden
Einer der zentralen Punkte ist die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Verpackungen sollen künftig stärker nach dem Prinzip „Design for Recycling“ entwickelt werden.
Das bedeutet vereinfacht: Schon bei der Entwicklung muss berücksichtigt werden, was nach der Nutzung mit der Verpackung passiert.
Ein Beispiel: Eine Kunststoffverpackung besteht möglicherweise nicht nur aus dem eigentlichen Behälter. Hinzukommen können:
- Verschluss,
- Etikett oder Sleeve,
- Klebstoff,
- Druckfarben,
- Beschichtungen,
- weitere Materialkomponenten.
Jede dieser Komponenten kann beeinflussen, wie gut Sortieranlagen die Verpackung erkennen und Recyclingbetriebe sie verwerten können.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: „Ist dieser Kunststoff recycelbar?“ Sondern: „Ist die komplette Verpackung in dieser konkreten Kombination recyclingfähig?“
2. Verpackungen sollen kleiner und leichter werden
Die PPWR nimmt auch unnötiges Verpackungsmaterial ins Visier. Unternehmen sollen Gewicht und Volumen auf das für die Funktion der Verpackung notwendige Maß reduzieren.
Das lässt sich gut am Versandhandel erklären: Ein kleines Produkt kommt in einem großen Karton an, der verbleibende Raum wird mit Füllmaterial ausgefüllt. Genau solche Konstruktionen müssen Unternehmen zunehmend hinterfragen.
In der Praxis sollten unter anderem folgende Punkte geprüft werden:
- Ist die Verpackung größer als technisch notwendig?
- Kann die Materialstärke reduziert werden?
- Werden mehrere Verpackungsebenen wirklich benötigt?
- Lässt sich Füllmaterial vermeiden?
- Kann eine Verpackung konstruktiv vereinfacht werden?
Dabei gilt natürlich weiterhin: Produktschutz, Hygiene, Sicherheit und Transportfähigkeit dürfen nicht einfach ignoriert werden. Verpackungsminimierung bedeutet nicht, das Produkt möglichst knapp einzuwickeln, sondern unnötigen Materialeinsatz zu vermeiden.
3. Rezyklate werden wichtiger
Außerdem enthält die PPWR Vorgaben für den Einsatz von Rezyklaten, also recycelten Rohstoffen.
Für bestimmte Kunststoffverpackungen werden künftig Mindestanteile an recyceltem Kunststoff relevant. Dabei gibt es jedoch keine einzige Prozentzahl, die pauschal für jede Kunststoffverpackung gilt.
Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich unter anderem nach Verpackungsart und Verwendungszweck. Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, in welche Kategorie ihre jeweilige Verpackung fällt.
4. Mehrweg und Wiederverwendung gewinnen an Bedeutung
Viele Verpackungen lassen sich mehrfach verwenden, bevor sie zu Abfall werden. Die PPWR stärkt deshalb in verschiedenen Bereichen Wiederverwendung und Mehrweglösungen.
Das kann beispielsweise Transportverpackungen betreffen, die innerhalb einer Lieferkette mehrfach verwendet werden.
Für Unternehmen entsteht dadurch eine zusätzliche praktische Aufgabe: Eine Mehrwegverpackung muss nicht nur stabil genug für mehrere Umläufe sein. Sie muss gegebenenfalls auch über längere Zeit identifizierbar und zuverlässig gekennzeichnet bleiben.
Damit werden Themen wie langlebige Etiketten, variable Kennzeichnung, Seriennummern, Barcodes, 2D-Codes und automatisierte Identifikation zunehmend interessant.
Was bedeutet die PPWR für Kennzeichnung und Etiketten?
Gerade für Produktion und Verpackungslinien wird dieser Teil interessant. Die PPWR sieht harmonisierte Kennzeichnungsvorgaben vor, mit denen Verbraucher Verpackungen leichter dem richtigen Entsorgungsweg zuordnen können.
Dabei geht es unter anderem um eine einheitlichere Information über die Materialzusammensetzung von Verpackungen. Auch Abfallbehälter erhalten entsprechende Kennzeichnungen. Die Idee dahinter ist einfach: Die Kennzeichnung auf der Verpackung und die Kennzeichnung des Entsorgungswegs sollen zusammenpassen.
Daraus ergeben sich für Unternehmen entstehen daraus zwei unterschiedliche Aufgaben.
Aufgabe 1: Das Etikett selbst muss zum Verpackungskonzept passen
Ein Etikett ist nicht nur Träger von Informationen. Es ist physischer Bestandteil der Verpackung.
Bei der Bewertung einer Verpackung sollten deshalb beispielsweise berücksichtigt werden:
- Material des Etiketts,
- Art des Klebstoffs,
- Größe des Etiketts,
- Position auf der Verpackung,
- Druckfarben und Beschichtungen,
- Ablösbarkeit im Recyclingprozess.
Ein Etikett kann seine Aufgabe im Produktionsprozess perfekt erfüllen und trotzdem für das spätere Recycling ungünstig sein. Deshalb sollten Verpackung, Etikett und Klebstoff künftig noch stärker als Gesamtsystem betrachtet werden.
Aufgabe 2: Neue Informationen müssen auf die Verpackung
Die zweite Herausforderung ist ganz praktisch: Wenn zusätzliche oder veränderte Informationen vorgeschrieben werden, müssen diese irgendwo dargestellt werden.
Das klingt zunächst banal. Bei einer bestehenden Verpackungslinie kann daraus jedoch schnell ein größeres Projekt entstehen.
Unternehmen müssen beispielsweise klären:
- Welche Informationen müssen auf die Verpackung?
- Welche Angaben bleiben bei allen Produkten identisch?
- Welche Daten ändern sich je nach Produkt oder Verpackung?
- Reicht die vorhandene Etikettenfläche?
- Muss das Etikettenlayout angepasst werden?
- Kann direkt auf Karton, Folie oder Verpackung gedruckt werden?
- Kann ein bestehender Etikettendrucker die Anforderungen abbilden?
- Wie gelangen neue Daten aus ERP, MES oder Etikettensoftware in den Druckprozess?
Statische oder variable Kennzeichnung?
Hier hilft eine einfache Unterscheidung.
Statische Informationen bleiben für viele Verpackungen gleich. Sie können beispielsweise bereits beim Verpackungs- oder Etikettendruck berücksichtigt werden.
Variable Informationen entstehen dagegen erst im Produktions- oder Verpackungsprozess. Dazu gehören heute beispielsweise Chargennummern, Datumsangaben, Seriennummern oder produktabhängige Codes.
Sobald neue Anforderungen mit variablen Produktdaten kombiniert werden müssen, spielt die vorhandene Kennzeichnungstechnik eine entscheidende Rolle.
Je nach Anwendung kommen dafür beispielsweise Etikettendrucker, Etikettierautomaten, Inkjet-Systeme, Thermotransferdrucker oder andere industrielle Drucksysteme infrage.
Welche PPWR-Fristen sind wichtig?
Bei der PPWR sorgt ein Punkt besonders häufig für Missverständnisse: Es gibt nicht den einen Stichtag, an dem sämtliche Anforderungen gleichzeitig umgesetzt sein müssen.
Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden.
Für zahlreiche Einzelvorschriften gelten jedoch eigene Zeitpläne. Wichtige Anforderungen werden schrittweise wirksam – teilweise erst in den kommenden Jahren. Außerdem müssen bestimmte technische Details durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden.
Deshalb sollte ein Unternehmen nicht einfach fragen:
„Sind wir PPWR-konform – ja oder nein?“
Sinnvoller sind drei konkrete Fragen:
- Welche Vorschrift betrifft unsere Verpackung?
- Ab welchem Zeitpunkt gilt diese Vorschrift?
- Welche technischen Änderungen müssen wir bis dahin umsetzen?
Diese Vorgehensweise verhindert auch unnötige Investitionen. Es ist beispielsweise wenig sinnvoll, komplette Etikettenlayouts auf Grundlage von Annahmen umzustellen, solange die zuständigen Stellen relevante technische Details noch konkretisieren.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die PPWR muss nicht mit einem Großprojekt beginnen. Der sinnvollste erste Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme.
Schritt 1: Verpackungsportfolio erfassen
Zunächst sollte dokumentiert werden, welche Verpackungen überhaupt eingesetzt werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- Produkt- und Verkaufsverpackungen,
- Beutel und Folien,
- Kartons,
- Umverpackungen,
- Versandverpackungen,
- Transportverpackungen,
- Paletten und Ladungsträger,
- Mehrwegbehälter.
Schritt 2: Materialien dokumentieren
Danach wird der Aufbau betrachtet. Nicht nur das Hauptmaterial ist relevant.
Zu einer vollständigen Dokumentation können beispielsweise gehören:
- Grundmaterial der Verpackung,
- Etikettenmaterial,
- Klebstoff,
- Verschlüsse,
- Beschichtungen,
- Folien und Sleeves,
- Druckfarben.
Schritt 3: Kritische Verpackungen priorisieren
Nicht jede Verpackung muss gleichzeitig untersucht werden. Deshalb empfiehlt sich eine Priorisierung.
Besonders interessant können Verpackungen sein, die:
- in sehr großen Stückzahlen eingesetzt werden,
- aus mehreren Materialien bestehen,
- einen hohen Kunststoffanteil besitzen,
- große Etiketten oder Sleeves verwenden,
- ohnehin in den kommenden Jahren überarbeitet werden sollen.
Schritt 4: Kennzeichnungssysteme mitprüfen
Zusätzlich sollten Unternehmen bei der Verpackungsanalyse die vorhandene Kennzeichnungstechnik erfassen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Etikettendrucker,
- Etikettiermaschinen,
- Direktdrucksysteme,
- Inkjet-Drucker,
- Thermotransferdrucker,
- Kamerasysteme zur Codekontrolle,
- Etiketten- und Drucksoftware.
Dadurch lässt sich früh erkennen, ob zukünftige Änderungen lediglich ein neues Layout erfordern oder ob auch Prozesse, Software beziehungsweise Hardware angepasst werden müssen.
Schritt 5: Verantwortlichkeiten festlegen
PPWR ist kein Thema für eine einzelne Abteilung. Verpackungsentwicklung, Einkauf, Produktion, Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit, Regulatory Affairs und IT können gleichermaßen betroffen sein.
Deshalb sollte intern klar definiert sein, wer:
- rechtliche Änderungen beobachtet,
- Verpackungen klassifiziert,
- Materialdaten verwaltet,
- Lieferanteninformationen einholt,
- Etikettenlayouts freigibt,
- Änderungen an Produktionslinien koordiniert.
PPWR-Checkliste für Verpackung und Kennzeichnung
- Alle relevanten Verpackungsarten erfasst?
- Materialaufbau der Verpackungen dokumentiert?
- Etikettenmaterial und Klebstoff berücksichtigt?
- Rolle des eigenen Unternehmens für die jeweilige Verpackung geklärt?
- Recyclingfähigkeit des Gesamtsystems betrachtet?
- Verpackungsvolumen und Materialeinsatz überprüft?
- Mögliche Rezyklatvorgaben identifiziert?
- Mehrweg- und Wiederverwendungsanforderungen geprüft?
- Zukünftigen Platzbedarf für Kennzeichnungen berücksichtigt?
- Statische und variable Druckinformationen unterschieden?
- Vorhandene Druck- und Etikettiertechnik erfasst?
- Relevante PPWR-Fristen den einzelnen Verpackungen zugeordnet?
FAQ: Häufige Fragen zur PPWR
Was bedeutet PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Gemeint ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft neue und stärker harmonisierte Anforderungen für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union.
Seit wann gilt die PPWR?
Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Seit dem 12. August 2026 gelten ihre Bestimmungen grundsätzlich in der gesamten EU. Für zahlreiche konkrete Anforderungen gelten jedoch eigene Übergangs- und Anwendungstermine.
Gilt die PPWR nur für Kunststoffverpackungen?
Nein. Die PPWR betrifft grundsätzlich Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien. Dazu zählen beispielsweise Kunststoff, Papier und Karton, Glas, Metall, Holz sowie Materialverbunde. Für einzelne Materialien und Verpackungsarten können unterschiedliche Anforderungen gelten.
Müssen jetzt alle Verpackungen und Etiketten geändert werden?
Nein. Eine pauschale Umstellung aller Verpackungen wäre nicht sinnvoll. Unternehmen sollten zunächst feststellen, welche Anforderungen für ihre konkreten Verpackungen gelten und wann diese wirksam werden. Daraus lässt sich anschließend ein realistischer Umstellungsplan entwickeln.
Kann ein Etikett die Recyclingfähigkeit beeinflussen?
Ja. Etikettenmaterial, Klebstoff, Größe, Beschichtungen und weitere Eigenschaften können die Sortierung und das Recycling einer Verpackung beeinflussen. Deshalb sollte nicht nur das Etikett oder der Behälter einzeln, sondern das komplette Verpackungssystem betrachtet werden.
Wo finde ich die verbindlichen PPWR-Vorgaben?
Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex. Für die konkrete Umsetzung sollten Unternehmen außerdem die zugehörigen Durchführungsrechtsakte, delegierten Rechtsakte und offiziellen Hinweise der Europäischen Kommission berücksichtigen.
Fazit: PPWR nicht als Etikettenproblem betrachten
Die PPWR verändert deutlich mehr als ein paar Symbole auf Verpackungen. Sie betrifft Verpackungsdesign, Materialauswahl, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung, Dokumentation und Kennzeichnung.
Für Produktionsunternehmen ist deshalb ein ganzheitlicher Blick sinnvoll. Wer nur fragt, welches neue Symbol auf ein Etikett gedruckt werden muss, greift zu kurz. Zuerst sollte geklärt werden, welche Anforderungen für die konkrete Verpackung gelten. Anschließend lässt sich bestimmen, welche Auswirkungen daraus auf Etikett, Druckdaten und Kennzeichnungstechnik entstehen.
Wer diese Bestandsaufnahme frühzeitig durchführt, kann notwendige Anpassungen mit ohnehin geplanten Verpackungs-, Etikettierungs- oder Modernisierungsprojekten verbinden – statt später unter Zeitdruck reagieren zu müssen.
Sie möchten prüfen, wie sich neue Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen auf Ihre Druck- und Etikettierprozesse auswirken? [jr_cta_contact]
Calendly-Termin buchen

Melden Sie sich bei Fragen, Anmerkungen und Interesse!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Telefon 040/840 509 0